
Die HUELSEMANN Coatings GmbH ist im Sinne der REACH-Verordnung als Lackproduzent ein Hersteller von Zubereitungen und somit nachgeschalteter Anwender. Die Vorregistrierung sowie die anschließende Registrierung der Substanzen erfolgt daher nicht durch uns, sondern durch die Hersteller bzw. Importeure unserer Lackrohstoffe. Per heute liegt uns keine Information vor, wonach einzelne von uns bezogene Substanzen nicht vorregistriert wurden.
Bei der Vorbereitung und Umsetzung der REACH-Verordnung orientieren wir uns an den Empfehlungen des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. (VCI) für nachgeschaltete Anwender. Wir werden unserer Verpflichtung zur Kommunikation in der Lieferkette nachkommen. Dazu gehört zu gegebenem Zeitpunkt selbstverständlich auch die Ermittlung von bzw. Information über Expositionsszenarien.
Wir bestätigen weiterhin, dass keiner der von der ECHA definierten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs; Art. 59 der REACH-Verordnung) in unseren Produkten enthalten ist. Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) hat diese Liste zuletzt im Juni 2024 erweitert. Die Liste umfasst nunmehr 241 Stoffe.